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10 August 2021
Tipp der Woche: Blue Moon Orchestra eröffnet Elsteraner Jazztage
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09 August 2021
Zu Besuch im Zeitsprungland: Drei tolle Tage im Museum
Der Museumsaustausch basiert auf der langjährigen Partnerschaft des Landkreises Zwickau mit dem Landkreis Ludwigsburg. Organisiert wurde das Ganze von der Geschäftsführerin Marika Fischer, Tourismusregion Zwickau e.V., gemeinsam mit Bürgermeister Steffen Ludwig, Gemeinde Reinsdorf.
Geplant wurde das umfangreiche Programm schon Monate vorher, um den Gästen einen guten Eindruck von der vielfältigen Museumslandschaft zu geben. „Ziel sollte es sein, dass ein reger Austausch zwischen den Museen der Partnerlandkreise entsteht und sich neben dem Erfahrungsaustausch auch gemeinsame Museumsprojekte entwickeln können“, beschreibt Marika Fischer, die Geschäftsführerin des Tourismusvereins, den Gedanken des Austausches. Zehn Partner hatten die Gelegenheit ergriffen, die Region zu besuchen. Die Museumsvertreter kamen aus dem Apothekenmuseum Bönnigheim, dem Strafvollzugsmuseum Ludwigsburg, dem Weinbaumuseum Asperg und dem Schwäbischen Schnapsmuseum. Initiator Kurt Satorius, Chef des Schnapsmuseums, meinte zum Aufenthalt im Zeitsprungland: „Das Programm klingt sehr vielversprechend und wir sind gespannt auf den Austausch mit den Zwickauer Kollegen.“
An der Kober: Fahrradcodierung mit Sicherheitscheck
Haben Sie schon mal über eine Codierung nachgedacht? Bei der Codierung von Fahrrädern erhält Ihr Fahrrad eine sichtbar angebrachte individuelle Nummer. Das kann in vielen Fällen bei Diebstahl des Rades hilfreich sein, denn sollte Ihr Fahrrad dennoch einmal gestohlen werden, erleichtert es beim Wiederauffinden die Zuordnung zum Besitzer.
Die durch gravieren oder aufkleben angebrachte Codiernummer ist eine Art verschlüsselte Angabe der Adresse des Besitzers. Sie beinhaltet für gewöhnlich das KFZ-Kennzeichen der jeweiligen Region, der Gemeinde- und Straßenschlüssel, die Hausnummer, die Initialen es Besitzers und das Jahr der Codierung. Diese Codes lässt sich deutschlandweit von Behörden und Polizei entschlüsseln und eindeutig zuordnen. Neben herkömmlichen Fahrräder ist auch die Codierung von E-Bikes möglich und nötig, denn durch die im Vergleich hohen Anschaffungskosten ist natürlich das Diebstahlrisiko besonders hoch.
Aufgrund der Präsenz der Thematik bietet die Verkehrswacht Zwickauer Land am Samstag, den 21. August zwischen 11 und 16 Uhr am Seehaus der Koberbachtalsperre eine kostenlose Fahrradcodierung mit Sicherheitscheck inklusive Seh- und Reaktionstests an.
Schreck am Sonntag: Rauchwarnmelder verhindern schlimmeres
Die Wohnungseigentümer waren zu diesem Zeitpunkt nicht in der Wohnung. Die eingebauten Rauchwarnmelder haben ihren Dienst übernommen und die Nachbarn alarmiert. Diese riefen richtiger Weise die Feuerwehr.
Zu Löscharbeiten musste es nicht kommen. Der eingesetzte Trupp und Atemschutz konnte das Brandgut auf den Balkon der Wohnung verbringen. Anschließend wurde die Wohnung nach ausführlicher Belüftung an die Polizei und die Eigentümer übergeben. Im Einsatz waren 31 Kameraden mit sechs Fahrzeugen. Nach einer Stunden war der Einsatz beendet.
07 August 2021
Fehlende Unterschriften: Der Glaube an die Echtheit von Gerichtsakten
Bereits vor Jahren nahm Lars Hackmann (Foto mit Heiko Maas) an Gerichtsverhandlungen zur Zwickauer Überklebungsaffäre teil. Er unterstützte damit die Werdauerin Claudia Friedrich in ihren Bemühungen, die Urkundenfälschung am Amtsgericht Zwickau aufzuklären (WSZ berichtete mehrmals). Seine eigenen Probleme, die ihm die Justiz in Osnabrück verursacht, lassen sich in der Gesellschaft von Leidensgenossen offenbar leichter ertragen. So nutzte er einen Termin im „Alten Gasometer“ dazu, dem damaligen Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) die Tragweite der Vergehen im deutschen Justizapparat zu verdeutlichen (Video). Trotz der Zusage, dass er sich darum kümmern würde, hat sich der smarte Maßanzugträger nie wieder gemeldet.
„Das größte Problem in unserer Justiz sehe ich darin, dass kein Richter oder Staatsanwalt die Verantwortung für sein Handeln trägt“, so Lars Hackmann. „Das ist der Tatsache geschuldet, dass kein Urteil, kein Beschluss und auch kein einziger Haftbefehl mit einer leserlichen Unterschrift des Ausstellers versehen ist“. Es gäbe lediglich eine Parahe*, im besten Fall die Vertretungsunterschrift einer Justizangestellten. Diese wäre dann theoretisch für die (Fehl-)Entscheidung des Richters haftbar. *Eine Paraphe ist ein auf wenige Zeichen verkürztes Namenszeichen
oder ein Namensstempel. Solch ein Kürzel weist in der Regel nicht genug
Merkmale auf, um als sicheres Authentifizierungsmerkmal dienen zu
können (Quelle: BGH-Beschluss, Az. we a ZB I/67). Die gern genutzte Ausrede, dass es sich bei den Unterlagen, die den Betroffenen ausgereicht werden, um sogenannte „Ausfertigungen“ handelt, die auch ohne Unterschrift gültig sein sollen, zieht nicht. Denn, so Lars Hackmann weiter: „Ich habe mir sämtliche KOPIEN der Originale aus den Akten besorgt. Auf keiner einzigen findet man eine lesbare Unterschrift.“ (Beispielfoto: drei Einstellungsverfügungen der Staatsanwaltschaft mit Vertretungsunterschriften auf leeren Blättern)So verhält es sich auch mit einem aktuellen Haftbefehl, der gerade gegen ihn vollstreckt werden soll. Brisant: Die Polizei weiß, dass sie ungültige Dokumente vorliegen hat. Die Beamten glauben jedoch nach wie vor daran, dass die „echten“ in der Akte liegen. Denn Richter und Staatsanwälte sind ja die Guten und würden doch nie etwas unrechtes tun...
06 August 2021
Helfer aus Westsachsen unterstützen Versorgung im Katastrophengebiet
Ab heute sind auch mehrere Helfer des DRK aus Sachsen mit im Einsatz. Unter ihnen drei ehrenamtliche Kameraden des DRK Kreisverbandes Zwickauer Land e.V.. Philipp Buchta und Paul Kunze (Foto links/rechts) werden vor Ort die Logistik unterstützen, Koch Holger Lang (Foto Mitte) hilft bei der Zubereitung der Speisen. Der Einsatz, an dem aus Sachsen auch die Kreisverbände Leipzig, Leipziger Land und Aue/Schwarzenberg beteiligt sind, geht voraussichtlich bis zum 15. August.
Das Werdauer Team ist dabei mit einem Allrad-Mannschaftstransportwagen der Wasserwacht Koberbachtalsperre unterwegs, der sich bereits beim ersten Einsatz vor wenigen Wochen bewährt hat. Damals war Philipp Buchta ebenfalls mit zwei weiteren Wasserwächtern unterwegs, allerdings zur Unterstützung von Kräften der psychosozialen Notfallversorgung.
03 August 2021
Demo-Verbot: Gerichtsdirektorin Ast gängelt Ordnungsamtsleiter König
Dem Anmelder Manel Nägelsbach werde, geht es nach Sachgebietsleiter Marco König, untersagt, „diktaturverherrlichend“ aufzutreten. Dabei müsse der Anmelder Auskunft über den genauen Inhalt seiner Veranstaltung geben. Das Nutzen von Instrumenten sei nur bedingt gestattet, „paramilitärisches“ Auftreten verboten. Wortwörtlich setzt König der unter Kunstcharakter laufenden Versammlung mündlich das Argument des „ungeschriebenen Rechts“ entgegen, dem die angekündigten Beschränkungen entsprächen. „Da stellt sich ein deutscher Beamter über das grundgesetzlich garantierte Recht auf Versammlungs- und Kunstfreiheit und das in einer Stadt, in der über Jahre die staatlich finanzierte faschistische NSU ihre Anschläge plante.“ Es zeige sich, so Nägelsbach weiter, wie notwendig es war, vom Zwickauer Rathaus-Balkon aus der seit über 30 Jahren wieder größer gewordenen deutschen Willkür entgegen zu treten.
Der morgige Prozess sei nur der Beginn einer ganzen Reihe von Prozessen gegen die kämpfende Jugend, gegen die FDJ und ihr Blauhemd, gegen Malerhosen tragende Klimaaktivisten, gegen diejenigen, die Halt sagen, wo es längst nicht mehr weiter gehen dürfe. Ob der zur Stunde noch nicht vorliegende Auflagenbescheid der Logik des Herrn König in allem folgen wird, sei, so Nägelsbach, noch nicht bekannt. Dass man sich auf den sächsischen Staatsapparat unabhängig von dem, was auf dem Papier steht, nicht verlassen kann, sei hingegen schon.
Laube im Vollbrand: Werdauer Feuerwehren löschen drei Stunden
Bereits auf Anfahrt war klar, dass ein Teil der Laube im Vollbrand stand. Unter Atemschutz und mit ausreichend mitgebrachtem Löschwasser wurde der Brand bekämpft. Personen kamen dabei nicht zu Schaden.
Nach Abschluss aller Maßnahmen war der Einsatz für die angerückten 40 Kameraden nach drei Stunden beendet. Ebenfalls am Einsatzort waren ein Rettungswagen (RTW) des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) Zwickau, der Gerätewagen Atemschutz des Landkreises Zwickau und die Polizei. Die Klärung der Brandursache erfolgt nun vom Brandursachenermittler, der ebenfalls am Einsatzort war.
01 August 2021
Rechtsbeugung: Zwickauer Gerichtspräsident macht sich aus dem Staub
Aus aktuellem Anlass zitieren wir heute einen Artikel der Frankfurter Rundschau (FR) aus dem Jahr 2015. Die Aktualität wird am Ende des Zitats erklärt.
„Rechtsbeugung: Was droht Richtern, die Fehler machen?
In den Medien hießen sie „Richter Gnadenlos“ oder „Richter Gaspedal“: Gesetzeshüter, die der Rechtsbeugung verdächtigt wurden. Aber wer bestraft eigentlich Richter und Staatsanwälte, die falsch urteilen?
Gerichte entscheiden nicht immer korrekt, das ist wohl allen klar. Wenn Richter oder Amtsträger das Recht vorsätzlich falsch anwenden und zugunsten oder zum Nachteil einer Partei entscheiden, nennt man das Rechtsbeugung.
Rechtsbeugung beschädigt unmittelbar das Vertrauen in den Staat. Gerade bewusst getroffene Fehlentscheidungen wiegen aus Sicht der Gesellschaft besonders schwer. Für die unmittelbar davon Betroffenen ist der Gedanke an das erlittene Unrecht gar unerträglich.
Dabei begegnet die spätere Verfolgung zusätzlichen Schwierigkeiten. Der Grund sind hohe Hürden bei der Annahme von Rechtsbeugung und der Umstand, dass die Justiz gerade im Falle richterlichen Fehlverhaltens über ihre eigenen Angehörigen richten muss.
Rechtsbeugung betrifft nicht nur Richter
Wegschauen, Faulheit, Mauschelei: Von Irrtum kann keine Rede mehr sein, wenn Entscheidungen darauf beruhen. Davon abschrecken soll § 339 Strafgesetzbuch (StGB), der als mögliche Täter auch Richter, andere Amtsträger oder Schiedsrichter benennt.
Als andere Amtsträger kommen dabei insbesondere Mitarbeiter der Verwaltung infrage, damit sind auch Staatsanwälte umfasst. Sie müssen sich bei der Leitung oder Entscheidung einer Rechtssache zugunsten oder zulasten einer Partei einer Beugung des Rechts schuldig machen.
Rechtsbeugung aus Sicht eines Staatsanwalts kann beispielsweise bereits vorliegen, wenn er einen Sachverhalt gezielt falsch gegenüber dem Gericht darstellt. Ein Beispiel für rechtsbeugendes Verhalten eines Verwaltungsmitarbeiters kann wiederum das bewusste Nichtverfolgen einer Ordnungswidrigkeit sein – auch wenn sich das aus Sicht eines davon Betroffenen positiv darstellt.
Der Tatbestand der Rechtsbeugung ist im Übrigen bereits erfüllt, bevor der mit ihr verbundene Vor- oder Nachteil eingetreten ist.
Schwerwiegendes und bewusstes Fehlverhalten
Mit einer Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr stellt Rechtsbeugung ein Verbrechen und kein Vergehen mehr dar. Die Obergrenze liegt bei fünf Jahren Freiheitsstrafe. Hinzukommend droht der Verlust des jeweiligen Amtes mit entsprechenden Folgen für die Zukunft. Wegen dieser schwerwiegenden Folgen handhabt die Rechtsprechung den Tatbestand der Rechtsbeugung sehr restriktiv.
Auf Richter bezogen gebietet das zudem die richterliche Unabhängigkeit. Die Einschränkung geht soweit, dass der Bundesgerichtshof (BGH) zur Strafbarkeit der Rechtsbeugung verlangt, dass ein Täter sich bewusst und in schwerwiegender Weise von Recht und Gesetz entfernt hat. Rechtsbeugung liegt demnach erst bei einer offensichtlichen Missachtung des Rechts vor. Ein Richter oder anderer Amtsträger durfte seine Entscheidung weder für sachgerecht noch für rechtlich vertretbar halten.
Kritisieren an dieser Lesart des zugrunde liegenden § 339 StGB kann man, dass sich das bewusste und schwerwiegende Fehlverhalten nicht in dessen Wortlaut wiederspiegelt. Auf Unverständnis bei den Kritikern stößt zudem ein weiterer Grund, der für die eingeschränkte Verfolgung vorgebracht wird: Die allzu schnelle Annahme von Rechtsbeugung hätte zur Folge, dass die Justiz mit der Überprüfung von Entscheidungen überlastet wäre.
Auch hier fehlen Annahmen durch das Gesetz, die Justiz entsprechend zu entlasten. Allenfalls könnte dies ein Argument dafür sein, entsprechende Kapazitäten zu schaffen. So trägt die Justiz mit ihren Einschränkungen bei der Aufarbeitung ihrer eigenen Fehler nicht unbedingt dazu bei, das Vertrauen in sie zu erhöhen.“ (FR vom 08.01.2015)
Ein aktuelles Beispiel aus Zwickau
Westsachsen/Zwickau.- In die oben beschriebene Kategorie fällt auch das Urteil des ehemaligen Zwickauer Landgerichtspräsidenten Dirk Eberhard Kirst (Foto unten/SMJ) in der Sparkassenaffäre. Er beugte das Recht, indem er der Sparkasse rund 11.000 Euro Ablösesumme von einer Kundin zusprach, obwohl er wusste, dass es gar keine Ablösung gab (WSZ berichtete). Später kam heraus, dass die Sparkasse Zwickau im Schulterschluss mit der Zwickauer Stadtspitze und der Justiz regelmäßig und wissentlich gegen geltendes Recht verstößt. Richter Dirk Eberhard Kirst wurde deswegen nie belangt. Er ist jetzt Präsident des Sächsichen Landesarbeitsgerichts in Chemnitz.








