Westsachsen/Zwickau.- Am Mittwoch fand unter verschärften Sicherheitsvorkehrungen ein weiterer Verhandlungstag im Revisionsprozess gegen Hardy G. statt. Auch diesmal war das Hauptaugenmerk auf die bis dato verschwundene Langwaffe gerichtet, die der Angeklagte auf seiner „Flucht“ mit sich geführt haben soll (
WSZ berichtete).
Als Zeuge war diesmal ein Polizeibeamter geladen, der über sein Verhältnis zu dem Mithäftling berichtete, der behauptet haben soll, der Angeklagte hätte ihm seine Schuld im Vertrauen gestanden. Hardy G. verneinte das entschieden. Auch der Mithäftling zog im Anschluss seine Beschuldigung zurück. Wie erwartet war vonseiten des Polizisten jedoch nicht in Erfahrung zu bringen, ob dem Mithäftling G.s für seine Beschuldigung Haftvergünstigungen oder ähnliches in Aussicht gestellt worden waren. Der Polizeibeamte beteuerte mehrfach, dass bei seinem Vier-Augen-Gespräch mit dem verurteilten Betrüger alles mit rechten Dingen zugegangen sei und man ihn keinesfalls zu der Aussage gedrängt habe, wofür es allerdings leider keine Zeugen und auch keinen Mitschnitt des Gesprächs gebe. Die widerrufene Beschuldigung des Mithäftlings scheint indessen keine große Rolle mehr zu spielen. Auch der vorsitzende Richter Rupert Geußer bezeichnete die „Brauchbarkeit“ dieses Zeugen als „sehr eingeschränkt“.
Für den 4. November ist der nächste Prozesstag angesetzt. Geußer kündigte hierfür bereits das Ende der Beweisaufnahme und die Plädoyers an. Unter welchen Bedingungen die Veranstaltung während des neuen Lockdowns schließlich stattfinden wird, bleibt abzuwarten.
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