Darüber freuen werden sich auch etwa 830 Zwickauer Kinder, die bisher im Leistungsbezug der freiwilligen Leistungen sind. Sie erhalten mit dem Bescheid/Änderungsbescheid bereits die Information, dass ab 1. August 2019 der Eigenanteil am gemeinschaftlichen Mittagessen und den Schülerbeförderungskosten entfallen. Weitergehende Informationen zum zukünftigen Ablauf werden die zuständigen Sozialleistungsträger erteilen.
Der Bürgerservice im Rathaus Zwickau, Hauptmarkt 1, nimmt bereits keine neuen Anträge mehr für den Zeitraum nach dem 1. August 2019 entgegen und informiert die Antragsteller über die veränderten Regularien.
Für junge Menschen und Familien in Zwickau bleiben auch weiterhin zusätzliche Sozialleistungen der Stadt bestehen, wie das Begrüßungsgeld für Neugeborene, das kostenfreie letzte Kindergartenjahr, die Schülerbeförderungskosten und der Zwickau-Pass für einkommensschwache Einwohner mit vergünstigten oder kostenfreien Kultur- und Freizeitangeboten. Die Verfahrensweisen bleiben unverändert und können auf der Internetseite der Stadt unter www.zwickau.de in der Rubrik Dienstleistungen nachgelesen werden.
Ergänzende Informationen sind auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Familien, Senioren, Frauen und Jugend www.bmfsfj.de nachzulesen.
Quelle und Foto (Symbolbild): Stadtverwaltung Zwickau