20 Februar 2020

Trotz Freispruch: Zwickauer Staatsanwaltschaft quält Opfer weiter

Westsachsen/Zwickau.- „Im Namen des Volkes: Die Angeklagte wird freigesprochen.“ So steht es im Urteil des Zwickauer Amtsgerichts vom 18. Februar 2020. Die Staatsanwaltschaft Zwickau unter Leitung des nach wie vor unter Stasi-Verdacht stehenden Oberstaatsanwalts Uwe Wiegner will das jedoch nicht gelten lassen und geht in Berufung. Eine Begründung dafür bleibt der Behördenleiter allerdings schuldig. Aus internen Kreisen drang bislang nur heraus, dass es wohl der Wunsch des Landgerichtspräsidenten Dirk Eberhardt Kirst sei, den Fall an seinem Gericht verhandeln zu lassen. Hier könnte er bei Bedarf in den laufenden Prozess eingreifen, so ein Insider. Wiegner scheint ihm diesen Gefallen mit der eingelegten Berufung jetzt tun zu wollen.
Was diese ständigen Angriffe der Justiz auf jemanden auslösen, der seit mehr als zehn Jahren unter Dauerbeschuss dieser Behörde steht, ist für Außenstehende nur schwer nachvollziehbar. Gesundheitliche Probleme, körperlich wie seelisch sind die Folge. Ganz abgesehen von der Lebenszeit, die für die ständige Nötigung zur Verteidigung des eigenen Rechts verlorenen geht. Die Betroffene hat darüber inzwischen ein Buch geschrieben. Es ist hier erhältlich: Lumpenhund-Buch
Das komplette Urteil des Amtsgerichts Zwickau mit der Berufungs-Androhung seitens der Staatsanwaltschaft ist hier einsehbar: Download
Oberstaatsanwalt Wiegner weigert sich vehement einer Überprüfung seiner Person auf Stasi-Mitarbeit zuzustimmen. Hintergrund ist die Tatsache, dass er bereits zu DDR-Zeiten als Staatsanwalt in Glauchau tätig war (WSZ berichtete). Kirst hingegen steht im Verdacht, in den Betrugsfall Vorfälligkeitsentschädigung der Sparkasse Zwickau verwickelt zu sein. Ihm werden in diesem Zusammenhang Gefälligkeitsurteile vorgeworfen (WSZ berichtete).

Foto (Archiv) von links: Landgerichtspräsident Dirk Eberhardt Kirst, Ex-Justizminister Sebastian Gemkow, Oberstaatsanwalt Uwe Wiegner