21 Februar 2020

Presseanfrage: Verfolgung einer Unschuldigen


Folgende Mail ging heute von uns an die Staatsanwaltschaft Zwickau mit dem Betreff „Presseanfrage - Verfolgung einer Unschuldigen“ raus:

Sehr geehrte Damen und Herren,

mir liegt das Urteil „Im Namen des Volkes“ des AG Zwickau vom 18.02.2020 mit Az. 7 Cs 180 Js 27175/18 vor, wonach die Angeklagte vom Vorwurf der Richterbeleidigung frei gesprochen wurde. Gleichzeitig ergeht der Hinweis, dass Sie als Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt haben.

In der Urteilsbegründung geht der Richter ausführlich auf zugrunde liegende Straftaten an Ihrem Gericht ein. Die als unschuldig Freigesprochene hatte ausreichend Hinweise und entsprechende Beweise dafür vorgelegt.

Das komplette Urteil ist öffentlich über diesen Link einsehbar: http://zwigge9550.de/Urteil_Freispruch_Beleidigung.pdf

Meine Fragen an Sie lauten heute:
- Werden Sie weiterhin diese unschuldige Frau mit unsinnigen Gerichtsprozessen quälen?
- Mit welcher Begründung geht die Staatsanwaltschaft in eine mögliche Verhandlung?
- Wann werden Sie ermitteln, wer diesen gültigen Rechtskraftvermerk überklebt hat?

Hochachtungsvoll
-----
RechercheTeam WSZ
Max-Pechstein-Straße 7
08056 Zwickau
Internet: www.wsz-online.de