Ungeachtet dessen sucht die Stadtverwaltung derzeit Bürger, die sich als Wahlhelfer*innen engagieren wollen. Für den Einsatz am Wahltag sind keine besonderen Qualifikationen erforderlich. Die Helfer müssen das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben und der deutschen Sprache mächtig sein. Sie dürfen weder selbst zur Wahl stehen noch als Vertrauensperson für einen Wahlvorschlag benannt sein. Des Weiteren sollten sie gesundheitlich in der Lage sein, das Ehrenamt auszuüben und teamfähig sein.
Für die ehrenamtliche Tätigkeit als Wahlhelfer bezahlt die Stadt Zwickau eine Aufwandsentschädigung nach der Wahlhelfer-Entschädigungssatzung. Je nach Funktion beträgt diese zwischen 30 und 50 Euro. Für die Wahlvorsteher und Schriftführer sowie für deren Stellvertreter bietet die Stadtverwaltung im Vorfeld entsprechende Schulungen an. Insgesamt soll der Wahlsonntag von 580 Wahlhelfern abgesichert werden. Nähere Informationen sind unter www.zwickau.de/wahlen zu finden.
Quelle und Fotos: Stadtverwaltung Zwickau