19 März 2026

Schübel und Colli: Wie weit geht die Komplizenschaft?

Westsachsen/Zwickau (Stadt der Überklebungs-Affäre).-
Nach der Videoattacke im Amtsgericht Zwickau, als Rechtsanwalt Reinhardt Schübel (Foto oben) während einer Verhandlung unerlaubt das Publikum filmte, haben fünf der Betroffenen Strafantrag gestellt. Sie werfen dem falschen Doktor aus Plauen vor, ihre Persönlichkeitsrechte verletzt zu haben. Sie fühlen sich in ihrem persönlichen Lebensbereich bedroht, da sie nicht wissen, zu welchem Zweck Schübel diese Aufnahmen angefertigt hat. Ein Zeuge befürchtet sogar, dass es im Bereich des Möglichen liegt, dass er bei nächster Gelegenheit statt seines Handys eine Waffe mit ins Gericht bringen könnte und von dieser auch Gebrauch macht. Die Kriminalpolizei Zwickau ermittelt in diesem Fall.
Ungeachtet dessen wird Reinhard Schübel weiterhin verdächtigt, den gültigen Rechtskraftvermerk auf dem Beschluss in der Akte 8 F 1059/07 überklebt zu haben, um ihn für Kopien unsichtbar zu machen. Er hatte sowohl das Motiv, die Mittel und die Gelegenheit dazu. In dieser Sache liegen bereits mehrere Anzeigen bei der Staatsanwaltschaft Zwickau vor. Bisher wurde von einer Strafverfolgung immer abgesehen. Der zuständige Ermittler hieß Markus Colli (Foto unten). Da dieser laut Aussage des Sächsischen Justizministeriums seit dem 1. Dezember 2025 aus der Staatsanwaltschaft Zwickau als Amtsgerichtsdirektor nach Aue-Bad Schlema gewechselt ist, könnte sich das ändern. Es ist mehr als verdächtig, dass alle Strafverfahren, die in die Amtszeit von Markus Colli fielen und mit Reinhard Schübel zusammen hingen, ausnahmslos abgebügelt wurden. Man könnte dahinter durchaus eine Komplizenschaft vermuten, die bei einer genaueren Betrachtung durch übergeordnete Behörden ans Licht kommen würde.
Da die Betroffene der Überklebungs-Affäre und ihre Beistände nicht locker lassen, liegen bereits weitere Strafanträge gegen Schübel vor. Die jetzt zuständige Oberstaatsanwältin Sandy Merkel hat in den nächsten Wochen einiges zu tun. Man wird sehen, ob sie in der Lage ist, die über Jahre hinweg offensichtlich mutwillig liegen gelassenen Akten aufzuarbeiten.