10 März 2026

Zwickauer Justiz: Verfassungsbruch verharmlost als Kavaliersdelikt?

Westsachsen/Dresden/Zwickau (Stadt des überklebten Rechtskraftvermerks).- Nach dem „JUSTIZ-BEBEN IN SACHSEN“, wonach der „Akten-Zocker von Zwickau“, Markus Colli (Foto mit Justizministerin Constanze Geiert/CDU), in einer Doppel-Rolle gleichzeitig als Oberstaatsanwalt und Amtsgerichtsdirektor öffentlich aufgetreten ist, versucht das Sächsische Justizministerium zu beschwichtigen. Man habe eine „planmäßige Rückabordnung“ an seine vorherige Stammdienststelle durchgeführt, die zum 15. Februar geendet habe, heißt es in einem Erklärungsschreiben. Kein Wort darüber, dass es nach dem Grundgesetz in Deutschland und in Sachsen verfassungsmäßig ausgeschlossen ist, dass eine Amtsperson gleichzeitig die Judikative und die Exekutive vertritt. Vielmehr versucht das Ministerium, vom Thema abzulenken und zu verharmlosen.
In der Zwischenzeit wird dem Akten-Zocker von Zwickau weiter Gelegenheit gegeben, Beweis-Akten beiseite zu schaffen, die sein bisheriges gesetzwidriges Tun untermauern würden. Keine übergeordnete Stelle macht auch nur den Anschein, etwas dagegen tun zu wollen. Im Gegenteil: Man unterstützt indirekt die Vertuschungsaktion, indem aktiv weggeschaut wird. Das Problem ist nur, dass heutzutage alles doppelt und dreifach digital kopiert und auch auf Servern außerhalb der Staatsanwaltschaft und der Gerichte gesichert ist.
So gesehen hat der von Colli an den Tag gelegte Aktionismus wenig Sinn. Er könnte die Gelegenheit vielleicht noch nutzen, ein letztes Mal Einfluss auf seine Kollegen zu nehmen, dass sie ihn weiterhin schützen. Ob ihm das gelingt, ist fraglich. Denn jeder, der jetzt noch mit der Zwickauer Überklebungs-Affäre in Verbindung gebracht wird, schaufelt sich karrieremäßig sprichwörtlich sein eigenes Grab.