17 September 2020

Zwickauer Justiz: Staatsanwalt verfolgt „Gesinnungseinstellung“

Westsachsen/Zwickau.-
 Am vergangenen Dienstag fand am Zwickauer Landgericht ein weiterer der zahlreichen Prozesse gegen Personen statt, die im Jahre 2018 in sozialen Netzwerken den Haftbefehl gegen einen verdächtigen Asylbewerber geteilt hatten. Dieser Haftbefehl war im Zusammenhang mit dem bestialischen Mord in Chemnitz an Daniel H. erlassen worden. Der Mordfall und die öffentliche Empörung, die er nach sich zog, hatten ebenso für weltweites Aufsehen gesorgt wie die damaligen Fake News des Kanzleramtes über angebliche „Hetzjagden auf Ausländer", die sich im Nachhinein als haltlos erwiesen. 
Ein sächsischer Vollzugsbediensteter hatte damals den erlassenen Haftbefehl veröffentlicht, da er laut eigener Aussage die allgegenwärtige Vertuschungspraxis innerhalb der hiesigen Strafverfolgungsbehörden nicht mehr mit seinem Gewissen vereinbaren konnte. Jene, die den Haftbefehl geteilt und damit weiterverbreitet hatten, wurden daraufhin bundesweit mit einer Welle von Anklagen und Hausdurchsuchungen überzogen. 
Dass dieser Verfolgungseifer bis heute noch nicht abgeklungen ist, zeigte jetzt die Verhandlung gegen Joseph P., dem ebenfalls die „verbotene Verbreitung“ des brisanten Haftbefehls vorgeworfen wird. Obwohl selbst der anklagende Staatsanwalt Jörg Rzehak (Foto unten) eingeräumte, dass P. die persönlichen Angaben des verhafteten Asylbewerbers geschwärzt hatte, sah Rzehak die Persönlichkeitsrechte des irakischen Asylbewerbers verletzt. Auch betonte er, dass es sich hierbei schließlich um einen „Unschuldigen“ gehandelt hätte. In der Tat war der Iraker in der Folge auf freien Fuß gesetzt worden, da ihm „keine direkte Tatbeteiligung“ nachzuweisen sei. Unter „direkter Tatbeteiligung“ verstehen die hiesigen Strafverfolgungsbehörden offensichtlich nicht die Anwesenheit im bis heute nur teilweise identifizierten Personenpulk, aus dem heraus der Mord begangen worden war. Aus diesem Grund bekamen die Verbreiter des Haftbefehls auch mehr von der Härte des Rechtsstaates zu spüren als die Mitglieder dieses Mobs. Angesichts solcher Verhältnisse verwundert es nur wenig, dass der hiesigen Justiz immer größer werdendes Misstrauen aus der Bevölkerung entgegenschlägt.
Staatsanwalt Jörg Rzehak, der für seinen Verfolgungseifer gegen politisch missliebige Personen allgemein bekannt ist, tat auch während dieser Verhandlung wieder alles, um seinem zweifelhaften Ruf gerecht zu werden. In einem regelrechten Hassplädoyer zählte er stolz die bisherigen Verurteilungen gegen Weiterverbreiter des Haftbefehls auf und pries deren konsequente Verfolgung. Vor allem wegen der „Gesinnungseinstellung“ (eine Wortneuschöpfung, die der sichtlich erregte Staatsanwalt an diesem Tag kreierte) sei hier ein besonders entschlossenes Vorgehen geboten. 
Auch der Vorsitzende Richter Ruppert Geußer gab an diesem Tag kein sonderlich gutes Beispiel für seine Zunft ab. So degradierte er die beiden Schöffinnen zu bloßen Statistinnen, indem er die Verurteilung bereits während laufender Verhandlung ohne Rücksprache mit ihnen vorweg nahm. 
Der Angeklagte Joseph P., der im Anschluss wie angekündigt zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen verurteilt wurde, betonte nach der Verhandlung, er sei sich nach wie vor keiner Schuld bewusst. Er kündigte an, Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen. 
Während der Verhandlungspause wurde Staatsanwalt Jörg Rzehak von anwesenden Prozessbeobachtern abermals auf seine fragwürdigen, oftmals als kriminell empfundenen Methoden, auf seine fehlenden Manieren und wann er voraussichtlich in den Ruhestand zu treten gedenke, angesprochen. Hierzu schwieg der ansonsten nicht auf den Mund gefallene Staatsanwalt. Auch die Frage, weshalb sein seltener Name in der Liste der hauptamtlichen Mitarbeiter des Staatssicherheitsdienstes der DDR auftaucht, ließ er einmal mehr offen.
Bei handfesten Straftaten innerhalb der Justiz drückt der große „Nazi-Jäger“, wie er von Kritikern auch genannt wird, gern ein Auge zu. So wartet eine Frau aus Werdau schon seit Wochen auf ein Aktenzeichen zu einer angezeigten Straftat. Dieses Aktenzeichen benötigt sie dringend für eine Verhandlung gegen einen Rechtsanwalt in Rockenhausen. Doch dafür hat der umtriebige Staatsanwalt offenbar weder Zeit noch Lust, verweist auf einen Kollegen. Dieser war jedoch im Urlaub, so dass Rzehak die Vertretung inne hatte, also in dieser Zeit doch zuständig war.
Mit den beiden Beschlüssen der Zwickauer Überklebungs-Affäre konfrontiert schlug er die Hände vor's Gesicht und schrie: „Davon will ich nichts wissen!“ Ähnlich reagierte der vorsitzende Richter Ruppert Geußer.