Die Landesjustizkasse Chemnitz zum Beispiel schickte einer Leserin eine Kostenrechnung, wonach sie 3624 Euro Vorschuss zahlen musste, damit ein Berufungsverfahren beim Oberlandesgericht Dresden stattfinden kann. Kurz vor der Verhandlung sagte das Gericht den Termin ab. Das im Voraus bezahlte Geld behielt das Gericht jedoch ein, da ein ausführlicher Schriftsatz erstellt worden sei, der die Absage des Termins begründe.
Eine renommierte Anwaltskanzlei ging daraufhin beim Bundesgerichtshof in Beschwerde. Die Kosten dafür, rund 5000 Euro, musste die Betroffene ebenfalls wieder vorfinanzieren. Der Bundesgerichtshof wies die Beschwerde ab und verlangte dafür nochmals 2000 Euro. Zusammen mit den Kosten für den eigenen Anwalt in erster Instanz und die Gegenseite, die von der Abweisung profitiert, sind das rund 30.000 Euro, die das Justizsystem einfordert, ohne ein Ergebnis vorzuweisen.
Brisant: Ursache dieser Angelegenheit ist die fragwürdige Ablösung eines Darlehens durch die Sparkasse Zwickau, zu welcher aber die Zustimmung von drei Darlehensnehmern beweisbar fehlt.
Foto: HP Bundesgerichtshof