26 August 2020

Lumpenhund-Autorin vor Gericht: Wird das Buch jetzt doch verboten?

Westsachsen/Zwickau.-
„Ihr persönliches Erscheinen wird angeordnet. Sind Sie bei Beginn der Hauptverhandlung nicht erschienen und ist das Ausbleiben nicht genügend entschuldigt, so kann Ihre Vorführung bzw. Verhaftung angeordnet werden.“
Mit dieser Drohung zwingt das Zwickauer Landgericht erneut die Autorin des „Lumpenhund-Buches“, Claudia Friedrich, vor den Kadi. Richter Rupert Geußer hat die Berufung der Staatsanwaltschaft Zwickau angenommen und leistet damit der Verfolgung einer Unschuldigen weiter Vorschub (WSZ berichtete). Dazu äußert sich die Betroffene wie folgt: „Die Menschenwürde findet hinter den Mauern der sächsischen Justizgebäude, hier vor allem Zwickau, immer weniger Achtung. Menschen werden behandelt wie dumme Sklaven. Man bereichert sich durch gemeinsam geplante Offizialdelikte, wie das Überkleben eines gültigen Rechtskraftvermerkes und deckt die Straftäter durch Strafvereitelung im Amt. Dreist und unverschämt beugt man Recht und Gesetz, handelt sittenwidrig zum Nachteil ehrlicher und Recht suchender Menschen. Äußern sich dann die betrogenen, seelisch gequälten Menschen gemäß § 193 StGB, ignoriert man auch die Wahrnehmung berechtigter Interessen und stellt sie als „Gefährder“ vor Gericht. Man verfolgt Unschuldige, um die eigenen Straftaten und Verbrechen gemeinsam mit den Berufskollegen vertuschen zu können.“
In erster Instanz wurde Friedrich vom Vorwurf der Beleidigung bereits freigesprochen. Heiko Eisenreich, Richter am Zwickauer Amtsgericht, las damals die Email mit der angeblichen Richterbeleidigung im Wortlaut vor. Darin war detailliert beschrieben, warum die Angeklagte gegenüber Richter Adolf Lindenberger zu so drastischen Worten wie „krimineller, asozialer, strafvereitelnder, unverschämter Lumpenhund“ greifen musste. Das eigentliche Verbrechen, die im Amt begangene Urkundenfälschung, wurde auch nach der Verlesung durch den Richter nicht thematisiert. Im Gegenteil: Die Staatsanwaltschaft Zwickau verfolgt weiter das Opfer, anstatt die Täter zu ermitteln. Nun beteiligt sich ein weiterer Richter an dieser Hetzjagd. Ein Richter übrigens, den die WSZ bereits im März danach gefragt hat, ob er Teil einer kriminellen Vereinigung ist. Eine Antwort steht bis heute aus. Für ein klares NEIN ist es nach so langer Zeit des Zögerns längst zu spät.
In anderen Fällen ist Richter Geußer übrigens wesentlich nachsichtiger. RTL berichtete im April 2018 wie folgt: „Dieses Urteil am Landgericht Zwickau macht sprachlos! Der Richter Rupert Geußer (55) hat die Haftstrafe für den Algerier Adel S. (28) von dreieinhalb auf zweieinhalb Jahre gesenkt - dabei hat der Mann in sieben Monaten sechs Straftaten begangen. Den 26-jährigen Jihad A. habe er sogar mit einem Messer entstellt.“
Der Termin gegen Claudia Friedrich findet am 26. November umd 9 Uhr im Landgericht Zwickau statt. Die Verhandlung ist öffentlich.

Foto oben: Teil einer kriminellen Vereinigung? Keiner der Befragten hat dies bisher bestritten.
Foto unten: Das Lumpenhund-Buch gibt es derzeit noch in der Redaktion der WSZ zu kaufen.